# GoBD und Aufbewahrung

> **Kein Steuerrat.** Diese Seite erklärt die Rollenverteilung bei der GoBD. Für verbindliche Auskünfte zu deinen eigenen Buchführungspflichten wende dich an deine Steuerberatung.

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Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form) verlangen die revisionssichere Aufbewahrung buchführungsrelevanter Unterlagen. Wichtig ist die Rollenverteilung: Die Plattform erfüllt ihre eigenen GoBD-Pflichten als dein Vertragspartner. Deine Pflichten als Makler-Betrieb ersetzt sie nicht.
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## Was die Plattform leistet (ihre eigene GoBD-Pflicht)

Für das Vertragsverhältnis zwischen Plattform und Workspace gilt:

<DefinitionList>
  <DefItem term="Rechnungs-Archiv">
    Rechnungen über Pläne, Sitze, Credits und Add-ons werden unveränderbar archiviert und sind unter Einstellungen > Abrechnung abrufbar. Die gesetzliche Aufbewahrung beträgt 10 Jahre (Paragraf 147 AO).
  </DefItem>
  <DefItem term="Unveränderbares Protokoll">
    Buchhaltungsrelevante Vorgänge (Käufe, Plan-Wechsel, Gutschriften) werden fortlaufend und nachträglich unveränderbar protokolliert.
  </DefItem>
  <DefItem term="Verfahrensdokumentation und Export">
    Der Betreiber führt die von der GoBD verlangte Verfahrensdokumentation und kann auf Anforderung der Finanzbehörde die relevanten Daten strukturiert exportieren.
  </DefItem>
</DefinitionList>

## Was bei dir bleibt

<Warning title="Deine Buchführung ist deine Sache">
Die Plattform ist kein Buchhaltungssystem für dein Maklergeschäft. Deine Ausgangsrechnungen (Provisionen), deine Belege und deine eigene revisionssichere Archivierung liegen in deiner Verantwortung, typischerweise in deinem Buchhaltungs- oder DATEV-Umfeld.
</Warning>

Konkret heißt das:

- Lade die Plattform-Rechnungen regelmäßig herunter und übernimm sie in deine eigene Buchführung.
- Dokumente, die du im Dateispeicher ablegst, sind dadurch nicht automatisch GoBD-archiviert: Der Dateispeicher ist ein Arbeitsbereich mit Papierkorb und Löschfunktionen, kein revisionssicheres Archiv.
- Aufbewahrungsfristen für deine Makler-Unterlagen (Verträge, Exposés, Korrespondenz) richten sich nach deinen eigenen steuer- und berufsrechtlichen Pflichten.

## Häufige Fragen

<Faq>
  <FaqItem q="Sind meine Rechnungen von der Plattform GoBD-konform archiviert?">
    Ja, die Rechnungen der Plattform an dich werden unveränderbar aufbewahrt und bleiben abrufbar. Für deine eigene Buchführung übernimmst du sie zusätzlich in dein Archiv.
  </FaqItem>
  <FaqItem q="Kann ich den Dateispeicher als revisionssicheres Archiv nutzen?">
    Nein. Der Dateispeicher ist bewusst ein flexibler Arbeitsbereich (verschieben, überschreiben, löschen möglich). Für revisionssichere Archivierung nutze ein dafür ausgelegtes System.
  </FaqItem>
  <FaqItem q="Was passiert mit Rechnungen bei Kündigung?">
    Rechnungsdaten unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrung des Betreibers und werden nicht mit dem Workspace gelöscht. Exportiere deine Rechnungen vor der Kündigung für deine Unterlagen.
  </FaqItem>
</Faq>
