Kein Rechtsrat. Diese Seite ordnet die beiden Widerrufs-Themen ein. Verbindlich sind die Vertragsdokumente beziehungsweise die Beratung durch einen Anwalt.
Beim Thema Widerruf treffen zwei völlig verschiedene Fragen aufeinander: dein Vertrag mit der Plattform und die Verträge deines Büros mit deiner Kundschaft. Diese Seite trennt beides sauber.
Dein Vertrag mit der Plattform (B2B)
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne von Paragraf 14 BGB (gewerbliche Immobilienvermittlung). Bei Verträgen zwischen Unternehmern besteht das gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht der Paragrafen 312g und 355 BGB regelmäßig nicht.
- Maßgeblich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der beim Vertragsschluss angezeigten Fassung; dort sind auch Testphase, Laufzeiten und Kündigung geregelt.
- Die kostenlose Testphase erlaubt dir, die Plattform risikofrei zu prüfen, bevor ein bezahlter Plan beginnt.
- Eine dem Widerruf ähnliche Kulanz bei Fehlbuchungen (zum Beispiel versehentlicher Credit-Kauf) klärst du mit dem Support.
Verträge deines Büros mit Verbrauchern
Ganz anders bei deinen eigenen Maklerverträgen: Schließt du sie mit Verbrauchern außerhalb deiner Geschäftsräume oder per Fernkommunikation (E-Mail, Telefon, Webformular), hat deine Kundschaft ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Paragraf 312g BGB, über das du vor Vertragsschluss ordnungsgemäß belehren musst. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist drastisch und dein Provisionsanspruch ist in Gefahr.
Zur Anleitung: Widerrufsbelehrung für Maklerverträge