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§ 01 · §34c GewO — gewerberechtliche Grundlage

§34c GewO — gewerberechtliche Grundlage

Was §34c Gewerbeordnung für Immobilienmakler bedeutet, welche Pflichten gelten und wie die Plattform dazu passt.

Kein Rechtsrat. Diese Seite gibt einen orientierende Überblick über gewerberechtliche Anforderungen für Immobilienmakler. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine zuständige IHK oder einen Rechtsanwalt.


Was regelt §34c GewO?

§34c der Gewerbeordnung regelt den gewerbsmäßigen Handel mit Immobilien sowie die Vermittlung von Immobilien und Mietobjekten in Deutschland. Wer gewerblich als Immobilienmakler tätig ist, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach §34c GewO.

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde — in der Regel die lokale Ordnungsbehörde oder das Gewerbeamt — auf schriftlichen Antrag erteilt. Die IHK führt das öffentlich einsehbare Register der zugelassenen Gewerbetreibenden nach §34c.


Voraussetzungen für die Erlaubnis

Die Behörde prüft folgende Voraussetzungen:

Zuverlässigkeit

Du darfst in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen bestimmter Straftaten (Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte etc.) verurteilt worden sein. Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind einzureichen.

Geordnete Vermögensverhältnisse

Über dein Vermögen darf kein Insolvenzverfahren laufen oder in den letzten fünf Jahren gelaufen sein.

Berufshaftpflichtversicherung

Seit 2018 ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (§34c Abs. 2 Nr. 3 GewO i.V.m. §15 MaBV). Die Mindestversicherungssumme beträgt:

EinzelschadenJahresgesamtschaden
1.230.000 EUR1.850.000 EUR

Der Nachweis der Versicherung ist bei der Antragstellung vorzulegen und muss aufrechterhalten werden.


Weiterbildungspflicht nach MaBV

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt seit 2018 eine Weiterbildungspflicht vor: 20 Stunden in drei Jahren, verteilt auf anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Die Nachweispflicht gilt gegenüber der zuständigen Behörde auf Verlangen.

Anerkannte Weiterbildungsanbieter sind unter anderem die IHKs, Immobilienverbände (IVD, Ring Deutscher Makler) und zugelassene Fernlehrinstitute.


IHK-Registrierung

Nach Erteilung der Erlaubnis wirst du automatisch im IHK-Vermittlerregister eingetragen. Dieses Register ist öffentlich einsehbar. Deine Kunden können über vermittlerregister.info prüfen, ob deine Erlaubnis aktiv ist.

Die IHK-Nummer sollte in deinen Geschäftsunterlagen (Briefkopf, Website, Exposés) angegeben sein — auch wenn dies gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, schafft es Vertrauen.


Was die Plattform damit zu tun hat

Die Plattform ist ein Softwarewerkzeug — kein Ersatz für die gewerberechtliche Erlaubnis. Die Erlaubnis nach §34c GewO musst du selbst bei der zuständigen Behörde beantragen und aufrechterhalten.

Was die Plattform unterstützt:

  • Digitale Verwaltung von Zugangsdaten und Exposé-Unterlagen — entbindet dich aber nicht von deinen gewerberechtlichen Pflichten.
  • Audit-Logs aller Tool-Nutzungen — können bei behördlichen Überprüfungen als ergänzende Dokumentation dienen, ersetzen aber keine Pflichtdokumentation nach MaBV.
  • DSGVO-konforme Verarbeitung von Kundendaten — siehe DSGVO für Makler.

Weiterführende Quellen

  • IHK-Findservice — ihk.de → Suche nach "§34c Erlaubnis" für deine zuständige IHK
  • Bundesministerium für Wirtschaft — bmwk.de → Gewerberecht → Makler
  • MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) — Volltext auf gesetze-im-internet.de
  • IVD Bundesverband — ivd.net → Weiterbildung und Berufsrecht